GEMA-Lizenz zusätzlich zum SKY-Vertrag erforderlich

Sky Deutschland ändert mit Beginn des neuen Jahres seine Verträge und versendet dazu derzeit Informationsschreiben und Kündigungen/Vertragsangebote an die Kunden. Mit den Änderungen verbunden sind nicht nur Preisanpassungen, sondern auch das Vorgehen zur Einholung der erforderlichen Lizenzen bei der GEMA.

SKY-Abo bis 31. Dezember 2023

Bisher war die Lizenz/Erlaubnis für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen im Sky-Abonnement enthalten. Mit Zahlung des Abo-/Vertrags-Preises an Sky war auch die Gebühr an die GEMA für die urheberrechtliche Vergütung abgegolten. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2024.

Die GEMA hat ihre mit Sky Deutschland bestehende Kooperation zum 31. Dezember 2023 beendet. Auch die Rechte der Corint Media, wenn diese bisher über Sky lizenziert wurden, können zukünftig nicht mehr über Sky erworben werden.

SKY-Abo ab 1. Januar 2024 und zusätzlich GEMA-Lizenz

Wer ein/en Sky-Abonnement/Sky-Vertrag hat bzw. neu abschließen möchte, muss daher ab dem 1. Januar 2024 die Lizenz für die erforderlichen Rechte direkt bei der GEMA erwerben, um die Sendungen öffentlich zeigen zu dürfen. Es sind also zwei Verträge zu schließen.

Die jeweiligen Nutzer/Betriebe zahlen dann an Sky den Betrag für das Sky-Abo/den Sky-Vertrag. Zudem müssen sie direkt von der GEMA eine Lizenz für die öffentliche Wiedergabe von Musik in Fernsehsendungen (Sportübertragungen) erwerben.

DEHOGA Berlin-Mitglieder erhalten hierbei einen Rabatt von 20% auf den GEMA-Rechnungsbetrag.

GEMA-Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen

Für die Wiedergabe von Fernsehprogrammen bietet die GEMA den „Tarif FS“ an („Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen“). Dieser Tarif umfasst einen Großteil der Fernsehangebote. Dazu gehören neben Sky auch Pay-TV-Angebote wie zum Beispiel DAZN, Sport-Deutschland TV und Dyn.

GEMA-Rechte, die Sky-Vertragspartner in der Vergangenheit zusätzlich erwerben mussten, sind ebenfalls in der GEMA-Lizenz enthalten. Dies gilt gemäß GEMA in den meisten Fällen auch für die bevorstehende Fußball-EM und die Olympischen Sommerspiele 2024. Lediglich für große Public-Viewing-Veranstaltungen müssen zusätzliche Lizenzen separat erworben werden.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen und zum GEMA-Tarif-FS, einschließlich zu dessen Kosten, finden Sie auf der GEMA-Website unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/sky

Ein gesondertes Merkblatt zu den SKY-Abos/Verträgen sowie den GEMA-Tarifen zur Fußball-EM/Olympische Sommerspiele 2024 befindet sich derzeit in der Erarbeitung und Abstimmung.

GEMA Merkblatt zu Fernsehsendungen