Gema-Gebühren: Wichtige Hinweise zur Anmeldung von Silvesterveranstaltungen

Zum Jahreswechsel hat musikalische Unterhaltung Hochsaison. Viele Gastronomen und Hoteliers werden ihren Gästen bei Silvesterveranstaltungen wieder Musik bieten - live oder vom Tonträger. In diesem Fall sitzen die GEMA und unter Umständen auch andere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften mit am Tisch.

 

Wer sich auskennt, kann hier viel Geld sparen
Die Gema wird in den nächsten Tagen potentielle Veranstalter anschreiben und auf die Gebührenpflicht der Musiknutzung zu Silvester hinweisen. Ebenfalls hat die GEMA Kontrollen durch Ihren Außendienst sowie telefonische Überprüfungen angekündigt. Jeder Gastronom und Hotelier sollte daher wissen, was er bei der Anmeldung der Silvesterveranstaltung zu beachten hat.

Weicht die Musikaufführung vom normalen und bereits lizenzierten Geschäftsbetrieb ab, liegt also eine besondere Musikdarbietung vor, so muss diese Musiknutzung der GEMA vor der Durchführung gemeldet werden. Die Anmeldung sollte idealerweise per Fax oder E-Mail erfolgen, damit der Unternehmer einen entsprechenden Nachweis der rechtzeitigen Meldung hat.

pdfWeitere wichtige Informationen finden Sie im GEMA-Merkblatt für Silvesterveranstaltungen HIER.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 46/2014