GEMA - DEHOGA war und ist stets gesprächsbereit

Jüngst war in den Medien zu lesen, dass der DEHOGA in Sachen neue GEMA-Tarife nicht verhandlungsbereit gewesen sei. „Dies entspricht nicht den Tatsachen", kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Vorwurf.

 

"Das Gegenteil ist der Fall: Die GEMA war nicht bereit, die bereits vor zwei Jahren vorgestellte Tarifstruktur zu verhandeln. An dieser Verweigerungshaltung hat sich bis heute nichts geändert."

Die beiden als „Tarifinformationsgespräche" bezeichneten Treffen im Januar und März 2012 dienten nur dazu, die Verbände zu informieren, um die neuen Tarife dann ohne Zustimmung zu veröffentlichen. Die GEMA war lediglich bereit, die Erhöhungen durch eine Einführungsphase über einen Zeitraum von fünf Jahren abzufedern. „Wir können keinen Vertrag für unsere Mitglieder abschließen, der innerhalb von fünf Jahren zu Tarifsteigerungen von 1.000 Prozent und mehr führt", erklärte Ingrid Hartges. Der DEHOGA Bundesverband ist seit über 50 Jahren verlässlicher Verhandlungspartner der GEMA und zeigte sich immer gesprächsbereit. Jedes Jahr haben sich die Tarifpartner auf adäquate Gebührenerhöhungen geeinigt. Die bestehenden elf Tarife haben jahrzehntelang für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit gesorgt.

Die Branche darf versichert sein, dass der DEHOGA alle juristischen und politischen Mittel und Wege nutzen wird, um diese Tarifreform zu verhindern.

Während die GEMA ihre neuen Tarife durchboxen will, fordert auch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) weiterhin eine Verfünffachung ihrer Vergütung. Die GVL, für die die GEMA das Gebühreninkasso übernimmt, will eine Erhöhung ihres Zuschlagstarifs von 20 auf 100 Prozent des jeweiligen GEMA-Tarifs. Dieser Rechtsstreit zwischen der GVL und dem DEHOGA Bundesverband ist zurzeit am Oberlandesgericht München anhängig. Die Verkündung der Entscheidung darüber, ob diese Forderung rechtsmäßig ist, wurde bereits zweimal verschoben. Nach jüngsten Informationen soll die Entscheidung nun am 20. September verkündet werden. Mit Blick auf die Gesamtbelastung unserer Mitglieder durch die Verwertungsgesellschaften kann dieses Verfahren in der Diskussion um die neue Tarifstruktur der GEMA nicht unberücksichtigt bleiben.

Quelle: DEHOGA compact 29/2012