Da es dem DEHOGA zusammen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter kurz vor Weihnachten gelungen ist, die Tarifreform für das gesamte Jahr 2013 auszusetzen, kommen nun in 2013 die bewährten Alttarife für Livemusik- und Tonträgermusik (allerdings mit einer Erhöhung von 5 %) weiter zur Anwendung.
In einem Schreiben von Anfang Februar 2013 (Muster siehe Anlage) bietet nun die GEMA betroffenen Hoteliers und Gastronomen die Wiedereinsetzung der gekündigten Jahrespauschalverträge für das Jahr 2013 an. Sollte sich die Anzahl der Musikveranstaltungen im Hotel oder Restaurant gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben, dann ist jedem betroffenem Hotelier/Gastronom zu empfehlen, der Wiedereinsetzung des Jahrespauschalvertrages für das Jahr 2013 zuzustimmen und dies der GEMA schriftlich zu bestätigen. Bei Veränderungen (mehr oder weniger Veranstaltungen) sollte ein modifizierter Jahrespauschalvertrag mit der GEMA vereinbart werden.
Vorteil: bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages erhält der Hotelier/Gastronom einen weiteren Nachlass von 10 % (bis zur 40sten Veranstaltung), von 20 % (41sten bis zur 80sten Veranstaltung) etc. (siehe hierzu auch die Ausführungen in den Tarifen U-VK III 2f (Livemusik) sowie M-U IV 1a (Tonträgermusik).
GEMA-Musterschreiben zur Vertragswiedereinsetzung
Quelle: DEHOGA Bundesverband Rundschreiben 10/2013