Am höchsten fallen die Umsatzeinbußen in der Beherbergungsbranche aus: Sie liegen von Januar bis Juni 2022 real bei 25,1 Prozent (nominal -18,6%) gegenüber 2019. Es folgen die Caterer mit Verlusten von real 21,3 Prozent (nominal -13,4%). Das Gaststättengewerbe weist in seiner Halbjahresbilanz ebenfalls ein zweistelliges Minus von real 20,5 Prozent (nominal -9,0%) auf.
Erst nach Auslaufen der Corona-Auflagen Ende März hat sich die Nachfrage in den meisten Betrieben gut entwickelt. Doch explodierende Kosten, die hohe Inflationsrate, Fachkräftemangel und drohende Corona-Auflagen lösen Verunsicherung bis hin zu existenziellen Ängsten aus. Vehement fordert DEHOGA-Präsident Zöllick eine Deckelung der Energiekosten sowie verlässliche Perspektiven und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
„Deshalb ist die Fortgeltung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen für die Zukunftssicherung der Branche unabdingbar“, appelliert Zöllick. Die Maßnahme war zur Stärkung der Gastronomie zum 1. Juli 2020 eingeführt worden und ist aktuell befristet bis Ende des Jahres. Zöllick mahnt nachdrücklich: „Mit der Entfristung werden die dringend benötigten Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die längst überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt. Essen zur Mitnahme sowie Essenslieferungen und das Essen im Restaurant müssen weiterhin einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden. Die Corona-Pandemie hat allen die hohe gesellschaftliche Relevanz gastronomischer Betriebe verdeutlicht. Restaurants und Cafés sind wichtige Orte der Begegnung. Sie schaffen Lebensqualität und erhöhen die Attraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer müssen dauerhaft bleiben. Ansonsten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben.