Fällt auch bei schulischen Klassenfahrten eine Übernachtungsteuer an?

Sind Schüler- und Jugendreisen privat veranlasst (z.B. freiwillige Abi-Fahrten), die nicht im Rahmen des Bildungsauftrages durch Lehrkräfte betreut werden und auch nicht von der Schule genehmigt werden, fällt eine Übernachtungsteuer an.

 

Anders verhält es sich mit Schul- und Klassenfahrten, die von der Schulleitung genehmigt und den Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu Veranstaltungen der Schule entsprechen. Diese Übernachtungsaufwendungen unterliegen nicht der Übernachtungsteuer. Da das Lehrpersonal beruflich mitreist, fällt deren Übernachtungsaufwand von vornherein nicht unter das Übernachtungsteuergesetz.

pdfÜnSt 7 - Schulbescheinigung

pdfÜnSt 7 - Schulbescheinigung eng.