Die Einmalzahlung von 200,- Euro dürfen beantragen:
- Studierende,
- Schüler*innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler*innen in (Berufs-) Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Schüler*innen in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,
- Auszubildende in einer dualen Ausbildung können keine Anträge stellen, da Berufsschulen und Berufskollegs keine Fachschulen sind.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die Ausbildungsstätten müssen ihren Sitz in Deutschland haben,
- Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert, (Berufs-) Fachschüler*innen sowie Schüler*innen in vergleichbaren Bildungsgängen müssen zum 1. Dezember 2022 an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein und
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.