Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die noch ausstehende Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den kontaktlosen Check-in im Hotel geschaffen. Der digitale Hotelmeldeschein ist zwar schon seit dem 1. Januar 2020 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der heute vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen. „Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Damit kann der „digitale Hotelmeldeschein“ nun als vollwertige Option das bisherige papierhafte Meldewesen ergänzen. Der Hotelverband geht davon aus, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr verzichtet werden kann und sieht ein entsprechenden Kostensenkungspotenzial von rund 100 Millionen Euro jährlich.
Quelle: IHA