Die Einwegkunststoffverbotsverordnung ist in dieser Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt damit wie vorgesehen am 3. Juli 2021 in Kraft. Mit dieser nationalen Verordnung wird das durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie vorgegebene Verbot bestimmter Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Einwegbestecke umgesetzt. Ab 3. Juli dürfen diese nicht mehr von den Herstellern auf den Markt gebracht werden. Noch vorhandene Warenbestände dürfen jedoch auch nach dieser Deadline noch genutzt und verkauft werden. Haben Gastronomen zum Beispiel noch Styroporverpackungen auf Lager, dürfen diese auch nach dem 3. Juli weiter für die Abgabe von Speisen verwendet werden, bis der Bestand aufgebraucht ist. Neue Styroporverpackungen wird man dann hingegen nicht mehr bei seinen Lieferanten nachkaufen können.