Dringend beachten! Fristende 30. September 2024 zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen Schlussabrechnungen

Wir bitten Sie um dringende Beachtung des Fristablaufs 30. September 2024 für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert.

So sehen es die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor. Bereits mehrfach hatten wir darüber informiert.

Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) liegen den Bewilligungsstellen der Länder rund 570.000 Schlussabrechnungen vor, insgesamt sind noch rund 300.000 ausstehend.

Das BMWK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen ist.

Der hier verlinkten Pressemitteilung des BMWK können Sie weitere Informationen entnehmen.