Heil hatte die Mindestlohnkommission in dieser Woche aufgefordert, bei ihrer nächsten Entscheidung über die Mindestlohnhöhe im kommenden Jahr den Referenzwert der Europäischen Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohns im Land zu berücksichtigen. In einem Interview drohte er implizit für den Fall, dass man diesem Vorschlag nicht folgt, ein erneutes Eingreifen des Gesetzgebers an.
Dabei hatte die Große Koalition sich nach der Einführung des 8,50-Euro-Mindestlohns im Jahr 2015 darauf verständigt, dass es keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben sollte. Die Entscheidung über weitere Erhöhungen wurde einer unabhängigen Kommission übertragen. Diese Verabredung wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits einmal gebrochen.
Die ausgewogene Zusammensetzung der Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und dieser gerecht wird. Wir erwarten, dass die Politik die Arbeit der Mindestlohnkommission respektiert.
Die von Heil erwähnte EU-Richtlinie enthält keine feste Vorgabe zur Höhe der Mindestlöhne. Dass Mindestlöhne 60 Prozent des Medianeinkommen betragen sollten, ist lediglich eine mögliche Orientierungsgröße. In Deutschland gilt der fünfthöchste Mindestlohn der EU.
Eine weitere staatliche Anhebung des Mindestlohns würde für die Mehrzahl unserer Betriebe erneut einen fatalen Druck auf das gesamte Lohngefüge und massive Personalkostensteigerungen verursachen. Wirtschaftliches Arbeiten wird für unsere Betriebe immer schwerer. Bereits jetzt gehören die gestiegenen Personalkosten zu den größten Herausforderungen für unsere Betriebe. So lagen die Arbeitskosten im Gastgewerbe laut Statistischem Bundesamt im 4. Quartal 2023 um 31,1% höher als im 1. Quartal 2022. Das Gastgewerbe hat damit in den letzten Jahren den höchsten Anstieg der Arbeitskosten im Branchenvergleich zu verzeichnen.
Fakt ist: Unsere Betriebe sind es, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Höhere Löhne müssen dort zunächst einmal erwirtschaftet werden.
Die Wortmeldung des Bundesarbeitsministers ist rein wahltaktisch motiviert und im Übrigen rechtlich auch nicht zutreffend. Auch der Hauptgeschäftsführers unseres Arbeitgeberspitzenverbands BDA Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission anführt, hat auf die Äußerungen des Ministers in erfreulicher Deutlichkeit reagiert:
„Das Wahlkampfgetöse des Bundesarbeitsministers um den Mindestlohn und das Tariftreuegesetz schadet dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander. ... Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren? Selbstverständlich wird sich die Kommission auch zukünftig an nationale und internationale Vorgaben halten. So gilt dies für die Tariflohnentwicklung genauso wie für den sogenannten Medianlohn. Dies sind aber Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben. Die Politik tut gut daran, der Kommission den notwendigen Respekt für ihre Arbeit und ihre Unabhängigkeit zu zollen. Ansonsten bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission.“