DEHOGA begrüßt Mehrwertsteuer-Initiative der EU-Kommission

DEHOGA begrüßt Mehrwertsteuer-Initiative der EU-Kommission

(Berlin, 27. Juni 2008)
Die EU-Kommission setzt große Hoffnungen auf reduzierte Mehrwertsteuersätze für gastronomische Dienstleistungen in Europa: Am Dienstag kündigte Laszlo Kovacs als der für Steuern zuständige EU-Kommissar dem EU-Parlament für Juli einen Vorschlag an, den EU-Mitgliedstaaten ab 2010 mehr Spielraum für reduzierte Mehrwertsteuersätze zu gewähren.

 

Zuvor hatte sich bereits wiederholt Günter Verheugen, Industriekommissar und Vize-Präsident der EU-Kommission, für die Aufnahme von Restaurantdienstleistungen in den Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie ausgesprochen. "Diese Initiativen der Europäischen Kommission finden unsere uneingeschränkte Unterstützung", begrüßt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) den frischen Rückenwind aus Brüssel für eines der Kernanliegen der Branche.

"Niedrigere Steuern bedeuten mehr Flexibilität an der Preisfront und damit einhergehend eine höhere Nachfrage, mehr Umsatz und mehr Beschäftigung", sagt DEHOGA-Präsident Fischer. "70.000 neue Arbeitsplätze könnten mittelfristig geschaffen werden, ergab eine Studie der Universität Mannheim. Das wäre eine große Chance für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland."

Auf Unverständnis stößt beim DEHOGA Bundesverband allerdings die Ablehnung des Vorstoßes durch die deutsche Bundesregierung. "Die Große Koalition muss sich fragen, weshalb sie erst jüngst zum Jahreswechsel 2007/2008 den Bergbahnen in Deutschland den reduzierten Mehrwertsteuersatz gewährte und sich nun auf EU-Ebene gegen neue Gestaltungsspielräume bei der Mehrwertsteuer sperrt", macht Fischer deutlich. Tatsache sei, dass die heutige Mehrwertsteuersystematik zahlreiche Wertungswidersprüche aufweise und das beschäftigungsintensive Gastgewerbe massiv benachteilige.

Der DEHOGA fordere nichts Außergewöhnliches, so Fischer. "In 22 von 27 Ländern Europas gilt für die Hotellerie der reduzierte Satz, in der Hälfte der Staaten auch für die Gastronomie. Frankreich will seit langem seinen Restaurants die Mehrwertsteuer senken und darf das nicht", weist der DEHOGA-Präsident auf die zunehmend isolierte Haltung Deutschlands in Europa hin. "Für die Gastronomie kommt es darauf an, jetzt die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass einzelne Mitgliedstaaten reduzierte Sätze für die Gastronomie einführen können."

Fischer zeigt zudem die eklatanten Wertungswidersprüche im eigenen Land auf: "Niemand versteht, warum das belegte Brötchen beim Bäcker, die Boulette beim Fleischer oder die Tiefkühlpizza im Supermarkt mit 7 Prozent besteuert werden, während für den Verzehr von Speisen und Getränken im Café, Bistro oder Restaurant 19 Prozent fällig sind." Der DEHOGA Bundesverband appelliert an die Bundesregierung, ihre Blockadehaltung in Brüssel aufzugeben und den Weg frei zu machen für mehr Wettbewerb, für mehr Wachstum und Arbeitsplätze im gastronomischen Außer-Haus-Konsum.

Für die deutsche Hotellerie wäre die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sofort möglich. Fischer verlangt von der Politik, die "massive Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Hotellerie endlich zu beenden." Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie in Europa sei die Regel, die auch für Deutschlands Hotellerie gelten müsse. Im Zuge des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zu den Mehrwertsteuersätzen in Europa hat sich der DEHOGA in einer umfänglichen Stellungnahme für die Aufnahme von Restaurantdienstleistungen in den Anhang III der Mehrwertsteuer-Richtlinie ausgesprochen. Die Stellungnahme kann beim DEHOGA Bundesverband kostenfrei abgerufen werden.

DEHOGA aktuell PM 08/20

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Quelle: DEHOGA AKTUELL Pressemitteilung 08/20