DEHOGA Bayern sieht nach GEMA-Schiedsspruch gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Pressemitteilung des DEHOGA Bayern

GEMA verstößt mit Tarifreform gegen Urheber - Kartellrecht/Mehrzahl der Tarife bleibt unverändert - Deutliche Erhöhungen für Diskotheken

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern nimmt den Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes anlässlich der geplanten GEMA-Tarifreform zwiespältig zur Kenntnis:

 

„Eindeutig positiv ist, dass die Schiedsstelle in wesentlichen Punkten unsere Argumentation bestätigte, die die bestehenden Strukturen für sachgerecht, nachvollziehbar und angemessen hält", so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl: „Die Schiedsstelle hat ausdrücklich an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich festgehalten. Mit elf Tarifen sei das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert, sie sorgen für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit."

Negativ sind jedoch die zum Teil sehr deutlichen Tariferhöhungen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken. Denn die Schiedsstelle hält eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen und mit hohem Eintrittsgeld um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kommen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen.

Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen und einem niedrigen Eintrittsgeld um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger. Auch hält die Schiedsstelle an der bewährten, pauschalierten Regelung fest, gestaltet jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu.

„Da die Schiedsstelle es für rechtmäßig erklärt hat, dass die GEMA einseitig Tarifänderungen vornehmen kann, besteht nicht nur nach wie vor, sondern mehr denn je dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf", so Brandl, der ergänzt: „Bei Tarifverhandlungen gehören beide Seiten auf Augenhöhe an einen Tisch."

pdfDEHOGA Bayern PM 04/2013 - DEHOGA Bayern sieht nach GEMA-Schiedsspruch gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Quelle: DEHOGA Bayern PM 04/2013 - DEHOGA Bayern sieht nach GEMA-Schiedsspruch gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Kontakt
Christina Hübl
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband Bayern e. V.
Türkenstraße 7, 80333 München
Tel.: 089. 28760-107
Fax: 089. 28760-171
E-Mail: c.huebl@dehoga-bayern.de
Web: www.dehoga-bayern.de