Soforthilfeprogramm I (Darlehen der IBB)
Nach Mitteilung der IBB ist die Antragstellung gestoppt, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Die IBB befindet sich in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Finanzen, um das weitere Vorgehen zu beraten.
Soforthilfe II (Land Berlin)
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass gestern ab 12 Uhr die Corona Zuschüsse auf das einheitliche Bundesprogramm umgestellt werden. Nach Mitteilung der IBB wurde die Warteschlange gestern um 12.00 Uhr gestoppt. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge werden bearbeitet und ausgezahlt.
Das bedeutet für die Antragsteller,
- dass Soloselbständige und Freiberufler sowie Kleinstunternehmen bis 5 Mitarbeiter nur noch bis zu 9.000 € aus dem Zuschussprogramm des Bundes beantragen können. Hierbei ist zu beachten, dass keine Personalkosten angesetzt werden können. Der Zuschuss ist für fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand (gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingsaufwendungen u.ä.) nutzbar. Mit dem Zuschuss soll die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller sichergestellt werden. Die Soforthilfe dient zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (also Fixkosten, die dem Unternehmen anfallen).
- dass Unternehmen über 5 Mitarbeiter bis 10 Mitarbeiter keiner Veränderung unterliegen, da diese Zielgruppe sowieso nur Bundesmittel beantragen können
- ab Montag, 6. April 2020, 10:00 Uhr soll die Antragstellung für den Bundeszuschuss auf der IBB-Seite wieder möglich sein
Die entsprechende Pressemitteilung der IBB finden Sie hier: https://www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/pressemitteilungen/update-corona-hilfen-12-uhr.html