Corona-Zuschüsse - Umstellung der Landesförderung

Der Senat von Berlin hat beschlossen, die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. In diesem Programm stehen ab Montag, 6. April 2020, 10:00 Uhr, Zuschüsse für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von dann 9.000 EUR und für Unternehmen mit 6-10 Beschäftigten in Höhe von 15.000 EUR zu Verfügung. Die Landesmittel von 5.000 EUR aus dem Soforthilfepaket II soll es künftig nicht mehr geben. Alle bis gestern, 12:00 Uhr, eingegangenen Anträge werden noch bearbeitet, Nummern aus der Warteschlange werden ins neue Programm übernommen! Mehr Infos

Soforthilfeprogramm I (Darlehen der IBB)

Nach Mitteilung der IBB ist die Antragstellung gestoppt, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Die IBB befindet sich in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Finanzen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Soforthilfe II (Land Berlin)

Der Berliner Senat hat beschlossen, dass gestern ab 12 Uhr die Corona Zuschüsse auf das einheitliche Bundesprogramm umgestellt werden. Nach Mitteilung der IBB wurde die Warteschlange gestern um 12.00 Uhr gestoppt. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge werden bearbeitet und ausgezahlt.

Das bedeutet für die Antragsteller,

  • dass Soloselbständige und Freiberufler sowie Kleinstunternehmen bis 5 Mitarbeiter nur noch bis zu 9.000 € aus dem Zuschussprogramm des Bundes beantragen können. Hierbei ist zu beachten, dass keine Personalkosten angesetzt werden können. Der Zuschuss ist für fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand (gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingsaufwendungen u.ä.) nutzbar. Mit dem Zuschuss soll die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller sichergestellt werden. Die Soforthilfe dient zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (also Fixkosten, die dem Unternehmen anfallen).
  • dass Unternehmen über 5 Mitarbeiter bis 10 Mitarbeiter keiner Veränderung unterliegen, da diese Zielgruppe sowieso nur Bundesmittel beantragen können
  • ab Montag, 6. April 2020, 10:00 Uhr soll die Antragstellung für den Bundeszuschuss auf der IBB-Seite wieder möglich sein

Die entsprechende Pressemitteilung der IBB finden Sie hier: https://www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/pressemitteilungen/update-corona-hilfen-12-uhr.html