Beide Instrumente gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte jetzt eine Anpassung und Verbesserung in Aussicht. Insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – sollen dadurch eine erweiterte Förderung erhalten.
Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird fortgeführt. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Bitte beachten Sie: Derzeit müssen die Programme für die Beantragung von Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 noch angepasst werden. Sobald dies geschehen ist, können die betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen per Online-Plattform die Anträge stellen. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums können Anträge für die bisherigen Programme Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus noch bis Ende des Jahres gestellt werden. Weitere Infos finden Sie hier.