City Tax - Informationen zum Rechtschutz

Eine in Düsseldorf ansässige bundesweit agierende Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei versucht momentan, sich neue lukrative Einnahmequellen zu verschaffen. Zu diesem Zweck wendet sie sich an Berliner Hotelbetriebe und bietet ihre Hilfe und Unterstützung zur Abwendung der Übernachtungssteuer an.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der DEHOGA Berlin bereits seit Dezember 2013 zahlreiche Informationen zum Rechtsschutz gegen die Übernachtungssteuer veröffentlicht hat - siehe DEHOGA Berlin-Website: DEHOGA Berlin Merkblatt Rechtsschutz vom 20.12.2013 - und ein gerichtliches Musterverfahren eines Mitgliedsbetriebes vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg unterstützt.

Wichtig ist und bleibt vor allem, dass Sie auch zukünftig jede einzelne Steueranmeldung mit einem Einspruch - siehe entsprechendes Muster auf der DEHOGA Berlin-Website - verbinden. Damit stellen Sie sicher, dass die abgeführte Steuer im Falle des erfolgreichen Ausgangs des gerichtlichen Musterverfahrens erstattet wird.

DEHOGA Berlin Justiziar Albrecht Winkler