In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der DEHOGA Berlin bereits seit Dezember 2013 zahlreiche Informationen zum Rechtsschutz gegen die Übernachtungssteuer veröffentlicht hat - siehe DEHOGA Berlin-Website: DEHOGA Berlin Merkblatt Rechtsschutz vom 20.12.2013 - und ein gerichtliches Musterverfahren eines Mitgliedsbetriebes vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg unterstützt.
Wichtig ist und bleibt vor allem, dass Sie auch zukünftig jede einzelne Steueranmeldung mit einem Einspruch - siehe entsprechendes Muster auf der DEHOGA Berlin-Website - verbinden. Damit stellen Sie sicher, dass die abgeführte Steuer im Falle des erfolgreichen Ausgangs des gerichtlichen Musterverfahrens erstattet wird.
DEHOGA Berlin Justiziar Albrecht Winkler