City Tax

Leider gibt es bis heute noch keine offiziellen Verlautbarungen seitens des Berliner Senates die wir Ihnen bezüglich der Einführung der Bettensteuer an die Hand geben können – aus gut informierten Kreisen des Abgeordnetenhauses wissen wir jedoch, dass das Gesetz zur Erhebung einer Übernachtungssteuer noch in diesem Jahr (12.12.2013) im Plenum verabschiedet werden soll und mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.

 

Eine verbindliche Durchführungsverordnung liegt uns zur Zeit noch nicht vor, insofern können wir Ihnen auch noch keine Handlungsempfehlungen geben.

Wie schon anlässlich unserer Fachgruppensitzung am 25. November 2013 berichtet, geben wir Ihnen die von unseren Fachanwälten ausgearbeitete Auswertung der pdfUrteilsbegründung des OVG Münster vom 23.10.21013 (siehe speziell Seite 2) weiter:

„Wie passt die Begründung auf die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen"?

Unseres Erachtens nach ist es auf Grund der vorliegenden Urteilsbegründung unverantwortlich, den Berliner Gesetzentwurf umzusetzen.

Zentral ist die Argumentation in der Urteilsbegründung, dass der Beherbergungsunternehmer nicht Steuerschuldner sein kann, da er keinen Aufwand betreibt.

Das OVG argumentiert hier vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Art. 105 Abs. 2a GG nur scheinbar formal. Das KAG NRW kann die Gemeinden nur insoweit zur Besteuerung ermächtigen, wie die Verfassung in Art. 105 Abs. 2a GG die Länder ermächtigt – und das ist nur im Rahmen des Aufwands, den der Beherbergungsunternehmer eben gerade nicht betreibt, möglich.

Es soll also in Berlin nicht der Aufwand besteuert werden, sondern das Bereithalten von Räumen für das Betreiben von Aufwand durch einen Dritten (den Übernachtungsgast).

Dies kann auch nicht durch eine „Abwälzung" überbrückt werden, mit der dann der Kreis potentieller Steuerschuldner, die die Verantwortung für fremder Leute Aufwand tragen, unbegrenzt ausgeweitet werden könnte.

Kurz: Der Hotelier betreibt keinen Aufwand und kann deswegen auch nicht Steuerschuldner einer Aufwandsteuer sein. Der Berliner Gesetzentwurf ist demnach nicht umsetzbar!

Auch technisch ist die Umsetzung des Gesetzentwurfes zum 1. Januar 2014 nicht möglich. Bis heute gibt es seitens der Senatsverwaltung keinerlei Handlungshinweise:

  • Mit welchen Formularen/Grundlagen soll der Gast gefragt werden, ob er privat oder geschäftlich unterwegs ist?
  • Wie soll die City Tax auf der Rechnung ausgewiesen werden? im Bruttopreis enthalten oder separat aufgeführt?

Auch haben die zuständigen EDV-/Kassen-System-Lieferanten bisher keinerlei Informationen, da diese ja auch noch nicht vorliegen - die entsprechenden Einstellungen in den Systemen der Hotels müssen noch programmiert und installiert werden. Der notwendige Aufwand und der Zeitrahmen für die erforderlichen Vorbereitungen können auch noch nicht abgeschätzt werden.

Liebe Mitglieder, nichts desto trotz plant der Berliner Senat, das Gesetz für eine Übernachtungssteuer am 12. Dezember zu verabschieden. Sobald dies tatsächlich geschehen ist, werden wir mit Nachdruck nochmals unser Unverständnis ausdrücken und Handlungsvorschriften anfordern.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Ihr DEHOGA Berlin