Das Modell, das auf bestehenden Förderinstrumenten aufbaut und sich außer an Flüchtlinge auch an Geringqualifizierte über 25 Jahre richtet, sieht verschiedene Integrationsphasen vor und kombiniert Sprachförderung, betriebliche Erprobung, beschäftigungsbegleitende Qualifizierung und Fortsetzung des Qualifizierungsweges. Die einzelnen Phasen, die nicht zwingend alle durchlaufen werden müssen, beinhalten:
Phase I: Grundlegender Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs, gefördert durch das BAMF Phase II: Betriebliche Erprobungsphase in Kombination mit einer weiteren Vermittlung von Sprachkenntnissen, gefördert von der BA und dem BAMF Phase III: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation. Die BA unterstützt hier die Arbeitgeber während der Weiterbildungszeit mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt und übernimmt die Kosten der Qualifizierung. Bei Bedarf ist eine berufsbegleitende Sprachförderung möglich. Phase IV: Nach einer Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses können weitere Qualifizierungen (berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen oder Umschulung) aufgesetzt oder auch eine Ausbildung aufgenommen werden. Ebenso hier ist optional eine weitere berufsbegleitende Sprachförderung vorgesehen.
Auch im Bereich der dualen Ausbildung können verschiedene, aufeinander aufbauende Module kombiniert werden: Sprachförderung, Berufsorientierung und Heranführung an den Ausbildungsmarkt sowie Aufnahme einer Ausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung bei möglicher Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierter Ausbildung oder auch weiterer sprachlicher Qualifizierung.