Die Novelle soll im Wesentlichen fünf Maßnahmen umfassen. Zu diesen gehören die Ausweitung der seit 1. Januar 2023 verpflichtenden Mehrwegalternative bei Speisen und Getränken To Go auf alle Einwegverpackungen, unabhängig vom Material. Zudem sollen keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co. zum Einsatz kommen.
Die Betriebe der Gastronomie stehen Mehrwegangeboten generell offen gegenüber. Statt Anreize für die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu geben, setzt die Novelle jedoch auf zwingende Vorschriften. Eine Mehrwegangebotspflicht über die bisherigen, verpflichtenden Regelungen hinaus muss freiwillig bleiben. Dies gibt den Betrieben und auch den Kunden die notwendige Zeit, Mehrwegangebote wirtschaftlich sinnvoll vorzuhalten und fördert die Akzeptanz auf Kunden und Anbieterseite. Eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Einwegverpackungen und Verbote führt nicht dazu, dass Gäste Mehrwegalternativen nachfragen und damit auch nicht zu der Erreichung des übergeordneten Ziels der Müllvermeidung.
Die bestehenden Regelungen gelten erst seit dem einem halben Jahr. Die Betriebe haben sich mit den neuen Herausforderungen der Umsetzung auseinandergesetzt und die für sie passenden und rechtskonformen Lösungen gefunden. Die Umsetzung und die Auswirkungen auf die Reduzierung des Verpackungsmülls sollten zunächst abgewartet werden.
Alle Maßnahmen sowie nähere Einzelheiten hat das BMUV in einem Eckpunktepapier aufgeführt, das Sie hier aufrufen können. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des BMUV.
Der Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung und ist derzeit noch nicht veröffentlicht worden. Wir halten Sie informiert und werden uns natürlich im Sinne der Branche in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.