Wie geht es jetzt weiter?
Voraussichtlich am 7. Juli 2023 berät der Bundesrat. Er kann das Inkrafttreten des Gesetzes nicht verhindern, denn dieses ist nicht zustimmungspflichtig. Die dazu gehörige Verordnung allerdings, in der u.a. die für das Gastgewerbe besonders wichtige Kontingentzuwanderung festgelegt werden soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen treten gestaffelt in Kraft: Die meisten noch in diesem Jahr, die komplexen Regelungen zur Erhöhung des Kontingents der Westbalkanregelung und zur Chancenkarte allerdings erst neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes und der Verordnung.
Der DEHOGA wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (voraussichtlich in der zweiten Julihälfte) eine Online-Informationsveranstaltung zu den neuen Möglichkeiten anbieten. DEHOGA-Mitglieder, die dazu eingeladen werden möchten, können bereits heute eine E-Mail an fritz[at]dehoga.de senden. Wir koordinieren Termine und Format abhängig vom weiteren Verlauf der Gesetz- und Verordnungsgebung sowie Ihrer Nachfrage.
Insgesamt bewertet der DEHOGA die Novellierung als wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Mehrere Forderungen, die wir über Stellungnahmen und in zahlreichen Gesprächen mit Ministerien und Politik eingebracht hatten, werden darin aufgegriffen. Gerade in den letzten Wochen vor Verabschiedung hatte es nochmals einige für das Gastgewerbe wichtige Verbesserungen gegeben, so bei den Anschlussperspektiven nach einer Chancenkarte, bei den Anforderungen an Deutschkenntnisse und bei der Ausweitung der Westbalkanregelung. Wichtig ist auch, dass beruflich bereits integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die jetzt schon in Deutschland sind, die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in das System der Erwerbsmigration zu wechseln. Bedeutsam für die Branche ist weiter, dass das bisherige starre Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer „Fachkraft“ zumindest ein Stück weit gelockert wurde. Denn im Gastgewerbe wie auch in vielen anderen Branchen fehlen auch Mitarbeiter ohne formal anerkannte Qualifikation.
Zwar werden längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Insbesondere sind die Schritte für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation noch zu zaghaft, die Regelungen sind teilweise überkomplex und enthalten immer noch viele Hürden. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomen interessante zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.
Kommt es denn jetzt auch zu einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren?
Der DEHOGA hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass unabhängig von rechtlichen Regelungen Erwerbsmigration in der Praxis nur dann ein Erfolgsmodell werden kann, wenn auch Visastellen und Ausländerbehörden schneller und effizienter arbeiten als bisher und eine Willkommenskultur leben.
Dazu findet sich im Gesetz kaum etwas. Das Problem ist allerdings auch bei der Politik erkannt: Der Bundestag hat in der letzten Woche ebenfalls die Bundesregierung aufgefordert, die Möglichkeiten der Zentralisierung der Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, anderen Behörden oder einer neuen Behörde zu prüfen, um so eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Auch die Schaffung einer digitalen Einwanderungsagentur soll geprüft werden.
Der DEHOGA wird Beschleunigung und Entbürokratisierung weiter energisch einfordern.
Dabei können Sie uns unterstützen! Haben Sie in der Zeit seit 2020 überlange Bearbeitungszeiten bei der Visumsvergabe oder bei Arbeitsmarktzulassungen erlebt? Können Sie übertriebene Anforderungen an Nachweise oder Unterlagen schildern? Haben Sie oder Ihre ausländischen Bewerber unverständliche oder respektlose Kommunikation erlebt? Welche Verwaltungsprozesse im Zusammenhang mit Einwanderung haben Sie als ineffizient, umständlich oder besonders langsam wahrgenommen? Für unsere Gespräche mit der Verwaltungsebene benötigen wir konkrete und belegbare Vorkommnisse. Senden Sie uns Ihre Schilderungen gerne an fritz[at]dehoga.de.