Nach Bekanntwerden der Eckpunkte gestern hatte der DEHOGA sich dazu an die drei zuständigen Bundesminister gewandt. Zentrale Forderungen: Um dem sich abzeichnenden Corona-Schock in der gastgewerblichen Ausbildung wirksam etwas entgegenzusetzen, sind branchenspezifische Anpassungen der Ausbildungsprämie erforderlich. Denn wenn – wie wir aus der DEHOGA-Ausbildungsumfrage wissen – die Hälfte der Ausbildungsunternehmen der Hotellerie und Gastronomie im Ausbildungsjahr 2020/2021 ihr Ausbildungsengagement reduzieren müssen, kann die Prämie in der Branche kaum greifen. Sie erfordert nämlich eine über drei Jahre hinweg mindestens konstante Zahl von Ausbildungsverträgen. Eine solche können – auch angesichts seit Jahren sinkender Bewerberzahlen – die meisten gastgewerblichen Ausbildungsbetriebe nicht erreichen. Damit würde bei ihnen jeder finanzielle Anreiz wegfallen, um eine möglichst hohe Ausbildungsleistung zu kämpfen. Das wäre für das Ausbildungssystem im Gastgewerbe und auch längerfristig für den Fachkräftemarkt fatal.
Weiter müssen die Prämien unabhängig von der Unternehmensgröße gezahlt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Ausbildungsunternehmen, die solidarisch für eine ganze stark betroffene Branche Ausbildungsplätze anbieten, sich zur Verbundausbildung bereiterklären oder Azubis aus insolventen Kollegenbetrieben übernehmen, nicht förderungswürdig sein sollen, nur weil sie mehr als 249 Beschäftigte haben. Zumindest aber müsste auf den einzelnen Ausbildungsbetrieb, nicht auf das Gesamtunternehmen abgestellt werden.
Insbesondere bei diesen Punkten wird der DEHOGA sich weiter gegenüber der Politik sowie auch im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung für Verbesserungen einsetzen. Bereits gehört würde der DEHOGA mit seinem Warnruf, dass Ausbildungsbetriebe für den Fall anhaltender Einschränkungen oder gar einer „zweiten Welle“ nicht erneut mit der Sorge um die Auszubildenden und die Ausbildungsvergütungen allein gelassen werden dürfen. Denn diese bittere Erfahrung hatten aufgrund der Einschränkungen beim Kurzarbeitergeld für Azubis viele gastgewerbliche Betriebe in den vergangenen Monaten gemacht. Diese Lücke soll nun nach den Ministeriums-Eckpunkten zumindest teilweise durch die 75 %ige Förderung der Ausbildungsvergütung geschlossen werden für Betriebe, die ihre Azubis trotz Kurzarbeit im Betrieb nicht in Kurzarbeit bringen. Voraussetzung für die Förderung soll ein Arbeitsausfall von mindestens 50 % im gesamten Betrieb sein.