Mit Modul 2 werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Geothermie und Biomasse-Anlagen, gefördert, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen. Gefördert werden alle Unternehmen, die mehr als 50 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme einsetzen. Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html.
Eine kompakte Übersicht über alle Bundesförderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz (inkl. EEW und BEG) finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Unternehmen/unternehmen.html.