Bürokratiemonster sorgt für Ärger

Zum neuen Jahr ist in einigen Städten Deutschlands die Bettensteuer in Kraft getreten, so zum Beispiel in Hamburg und Oldenburg.

 

Und es bewahrheitet sich einmal mehr, dass die Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen zu einem Bürokratiemonster führt. So wird in Oldenburg seit dem 1. Januar ein Hotelgast beim Einchecken mit acht Formularen begrüßt. Presseberichten zufolge sorgt dies nicht nur für Unmut innerhalb der Rathausfraktionen, sondern führt auch zu Erwägungen in der Nachbargemeinde Hatten, ob man zukünftig damit werben soll, keine Bettensteuer zu erheben.

Auch an der Elbe sorgt die Bettensteuer für Unmut: In Hamburg fragen zahlreiche Hotels ihre Gäste nicht nach deren Übernachtungsgrund. Als Folge müssen diese die Bettensteuer für den Gast aus eigener Tasche bezahlen.

Bessere Neuigkeiten gibt es aus Thüringen: In der Stadt Suhl ist die Tourismusabgabe seit Ende letzten Jahres bis auf weiteres ausgesetzt. Der Grund: Die Beherbergungsbetriebe waren dazu verpflichtet, mittels formloser Abfrage und Erklärung des Übernachtungsgastes festzustellen, ob eine Übernachtung privat oder beruflich veranlasst ist. Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz stellte jedoch fest, dass diese Verfahrensweise gegen das Thüringer Datenschutzgesetz verstößt, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.

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Quelle: DEHOGA compact 1/2013