Die aktuelle Arbeitsschutzverordnung enthält die Verpflichtung, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem „betrieblichen Hygienekonzept“ die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Als Handlungshilfe zur Umsetzung dieser Verpflichtung hat die Berufsgenossenschaft BGN einen Leitfaden entwickelt, wie gastgewerbliche Betriebe dies umsetzen und dokumentieren können.