BGN gewährt Zahlungserleichterungen für Betriebe mit Corona-Betroffenheit auch über den 31. Dezember 2021 hinaus


Die BGN hat in dieser Woche entschieden, die corona-betroffenen Betrieben bislang bis Jahresende eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) auch über den 31. Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen. Dies betrifft aktuelle Fälligkeiten sowie die ersten beiden Vorauszahlungsraten (15. Januar und 15. März 2022). Wie bisher gilt die Voraussetzung, dass der Unternehmer die Zwangslage glaubhaft macht. Dies erfolgt in der Regel formlos im telefonischen Kontakt.