Die Steuer ist nach der Art der Unterkunft gestaffelt: Für Hotels mit bis zu drei Sternen sowie Ferienwohnungen und Campingplätze werden zwei Euro fällig, für Vier- und Fünf-Sterne-Hotels beträgt die Steuer drei Euro pro Nacht. Die Steuer soll den Gästen beim Checkout für maximal zehn Übernachtungen in Rechnung gestellt werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass die Gebühr schon im Reisepreis vom Reisebüro oder -veranstalter verrechnet wird.
Mehr Informationen zur Bettensteuer in Rom finden Sie hier…
Quelle: DEHOGA compact 25/10