Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt hat in ihrer gestrigen Sitzung die Einführung einer sogenannten „Kulturförderabgabe“, landläufig Bettensteuer genannt, beschlossen. Damit sollen pro Übernachtung und Zimmer künftig ein bis drei Euro an die Kommune abgeführt werden. Die südhessische Wissenschaftsstadt eifert der Stadt Köln nach, die bereits zum 1. Oktober eine Bettensteuer eingeführt hat. Dort steht die erste Klage aus den Reihen der Hotellerie schon ins Haus.
Der Hotel- und Gaststättenverband, der Bund der Steuerzahler sowie die Industrie- und Handelskammer hatten sich im Vorfeld vehement gegen die Einführung einer Bettensteuer ausgesprochen. „Nicht zuletzt verfassungsrechtliche Erwägungen sprechen ganz klar gegen eine solcheAbgabe“, betont der Darmstädter DEHOGA Vorsitzende Heinz Huthmann.
„Wir alle wollen den Standort Darmstadt stärken, wollen attraktiv für Geschäftsreisende und Touristen sein, die in das Rhein-Main-Gebiet kommen. Dafür benötigen wir eine gesunde und funktionierende Beherbergungsbranche. Mit der Bettensteuer aber wird diese gerade torpediert. Das ist das komplett falsche Instrument!“
Der DEHOGA Hessen hat in den letzten Wochen eine Reihe von Gesprächen mit der Politik und betroffenen Hoteliers initiiert und eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber den Stadtverordneten abgegeben – ohne Erfolg. „Die politischen Entscheidungsträger erweisen sich als beratungsresistent, um nicht zu sagen blind für die wirtschaftliche Situation ihrer Hotellerie“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes, Julius Wagner, aus Wiesbaden.
Das Darmstädter Gastgewerbe steht der Kultur in Darmstadt aufgeschlossen und positiv gegenüber. Demzufolge unterstützt die Hotellerie schon jetzt auf freiwilliger Basis kulturelle Einrichtungen durch entsprechendes Sponsoring und Spenden für einzelne Institutionen und
Veranstaltungen sowie durch Mitgliedschaften in Fördervereinen. Die Hotellerie trägt zudem durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Die Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet Darmstadt haben ein vitales Interesse an der weiteren Steigerung der Attraktivität ihres Standorts und naturgemäß am Erhalt und weiteren Ausbau von Arbeitsplätzen. Insbesondere für Investitionen in Arbeitsplätze, Mitarbeiterqualifizierung und in die Renovierung der Betriebe wurden hier die Entlastungen der Senkung der Mehrwertsteuer eingesetzt.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das am 01. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wollte die Bundesregierung „den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich überwinden und neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung setzen“.
Bekanntlich wurde durch dieses Gesetz auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen eingeführt und damit die längst überfällige Steuergerechtigkeit im Verhältnis zum europäischen Ausland hergestellt.
Bis einschließlich November 2010 haben die Darmstädter Hotels bereits über 500.000 Euro investiert, Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsund Ausbildungsplätze geschaffen.
„Die Einführung der Kulturförderabgabe konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und ist das falsche Signal für eine von der Wirtschaftskrise stark gebeutelten Branche.“, so Wagner weiter. „Darüber hinaus ist die Bettensteuer verfassungswidrig.“ Der Hotel- und Gaststättenverband hat mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, die wie auch das Rechtsgutachten des baden-württembergischen Städtetages zu dem Ergebnis kommen, dass die „Bettensteuer“ als gleichartige Abgabe zur Mehrwertsteuer mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht vereinbar ist. Aus diesem Grund sind viele Städte unlängst von ähnlichen Vorhaben abgerückt. „Nur Darmstadt scheint sich dieser Erkenntnis zu verschließen“, stellt Heinz Huthmann fest.
Klagewillige Hoteliers haben sich beim Hotel- und Gaststättenverband bereits gemeldet. Vorsitzender Huthmann: „Hier ist das letzte Wort bei weitem nicht gesprochen. Wir werden klagen; wenn es sein muss bis zum Bundesverfassungsgericht!“
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DEHOGA HESSEN - Stellungnahme zur Einführung Kulturförderabgabe in Darmstadt
DEHOGA HESSEN PM 09/10 - Bettensteuer in Darmstadt verfassungswidrig
Quelle: DEHOGA HESSEN PM 09/10 - Bettensteuer in Darmstadt verfassungswidrig