Der DEHOGA hat den Beschluss heute gegenüber der Presse wie folgt kommentiert:
Der DEHOGA hatte in der Anhörung angeregt, die nächste Mindestlohnerhöhung erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen – also zwei Jahre nach der außerplanmäßigen Erhöhung auf 12 Euro und damit im ursprünglich vorgesehenen Rhythmus. Das hätte den Betrieben, die in den letzten Monaten laut DEHOGA-Umfrage von Anfang April bereits Personalkostensteigerungen von durchschnittlich 21,5 Prozent zu verkraften hatten, etwas Luft verschafft. Dem ist die Kommission nicht gefolgt, sie hat aber zumindest die richtige Entscheidung getroffen, die Entwicklung des Tarifindex auf die letzte Kommissionsentscheidung, also auf 10,45 Euro, zu beziehen und nicht auf den rein politischen Wert von 12 Euro. Nur zwei DEHOGATarifverträge sind unmittelbar betroffen und werden durch die erste Erhöhungsstufe ab Januar 2024 auf 12,41 Euro überholt. Dennoch bleibt es eine Herausforderung für die Unternehmen, die erneuten Lohnsteigerungen zu erwirtschaften – schließlich trifft die Inflation nicht nur die Beschäftigten, sondern ebenso Betriebe und Gäste.
Die BDA hat erläutert, dass es für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission wichtig war, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12,00 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt. Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen. Dies war mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar. Die Vorsitzende hat daher einen Vermittlungsvorschlag entworfen, bei dem sie die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten angenommen hat. Die Arbeitgeber haben dem Vermittlungsvorschlag zugestimmt.