Beschäftigung von Flüchtlingen - aktuelle Informationsbroschüre

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben gemeinsam eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ entwickelt.

Die am Ende des Textes hinterlegte Broschüre zeigt Betrieben in stark komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die BA bietet.

Für Betriebe oder auch DEHOGA-Kollegen in der Beratung, die zu einzelnen Fragen etwas mehr in die Tiefe gehen müssen, empfiehlt der DEHOGA Bundesverbandes darüber hinaus folgenden Link auf die FAQ’s des BAMF: http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

Bei der konkreten Einstellung eines Flüchtlings ist außer BA und BAMF vor allem die örtliche Ausländerbehörde der erste Ansprechpartner.

Viele Unternehmen auch des Gastgewerbes sind bereit, Flüchtlinge zu beschäftigen und so einen wesentlichen Beitrag zu leisten, damit diese Menschen in Deutschland Fuß fassen können. Allerdings brauchen die Betriebe Unterstützung, damit sie den Weg durch den Dschungel aus unterschiedlichen Regelungen und Vorgaben finden, die beachtet werden müssen, wenn Asylsuchenden oder Geduldeten ein Praktikum, eine Ausbildung oder Beschäftigung angeboten wird. Damit noch mehr geflüchtete Menschen den Sprung in Ausbildung und Beschäftigung schaffen, müssen die Regelungen vereinfacht und jetzt vor allem alle relevanten Förderinstrumente der Berufsausbildung für Geduldete und Asylsuchende mit hohen Bleiberechtsperspektiven geöffnet sowie die Angebote zur Sprachförderung ausgebaut werden. Bei Auszubildenden ist es elementar wichtig, dass bei Abschluss des Ausbildungsvertrages der Aufenthaltsstatus für die gesamte Ausbildungsdauer sichergestellt ist.