Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnungen

Berlin geht gegen die zunehmende Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen vor. Im Abgeordnetenhaus ist am Donnerstag vergangener Woche nach jahrelanger Diskussion das "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" beschlossen worden.

 

Es soll berlinweit verhindern, dass immer mehr Wohnungen gewerblich und befristet an Touristen vermietet werden. Nach Schätzung der Regierungskoalition wurden bereits rund 15.000 Wohnungen dem Markt entzogen. Angesichts steigender Mieten und einer zunehmenden Wohnungsknappheit fehlten sie nun, vor allem im preisgünstigen Mietsegment.

So eine Unterkunft ist für viele Besucher der Stadt eine willkommene Alternative zum Hotel. Doch auf dem Wohnungsmarkt fehlen die zweckentfremdeten Wohnungen Für das Gesetz stimmten SPD und CDU, die Opposition enthielt sich. Es soll von Januar 2014 an gelten und sieht vor, dass sich Ferienwohnungsbetreiber nach der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Amtsblatt innerhalb von drei Monaten eine Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt holen müssen. Wird sie versagt, muss die Nutzung beendet werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Das Bezirksamt muss über den Genehmigungsantrag innerhalb von maximal 14 Wochen entscheiden. Ist er bis dahin nicht bearbeitet, gilt er automatisch als genehmigt. Neue Ferienwohnungen können laut Gesetz ebenfalls nur mit Genehmigung des Bezirksamtes installiert werden.

Bestandsschutz für Arztpraxen

Als Zweckentfremdung gelten auch eine andere gewerbliche oder berufliche Nutzung, etwa für Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, sowie ein mehr als sechs Monate andauernder Leerstand, ohne dass die Wohnung saniert oder modernisiert wird. Allerdings sind bereits bestehende gewerbliche Nutzungen vom Verbot ausgenommen. Das bedeutet, Praxen und Kanzleien genießen Bestandsschutz, auch wenn ein Nachfolger den Betrieb übernimmt. Sondergenehmigungen für eine neue Fremdnutzung der Wohnung soll es dort geben, wo diese im Interesse des Gemeinwohls liegt, etwa wenn Asylbewerber untergebracht werden, für Arztpraxen, Kitas oder Tagesmütter.

Das Verbot gilt auch nicht für befristete Vermietung an entsandte Arbeitnehmer, Au-pair-Mädchen, Praktikanten oder Botschaftsangehörige. Zweitwohnungen und teilgewerbliche Vermietung sind ebenfalls nicht betroffen. Durch das Gesetz sollen innerhalb von zwei Jahren 8.000 bis 12.000 Wohnungen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings wieder auf den Mietmarkt kommen.

Betreiber von Ferienwohnungsportalen haben angekündigt, dass sie gegen das Gesetz vorgehen werden. Sie schätzen die Zahl der Touristenapartments auch nur auf 4.000 bis 6.000.

Quelle: IHA-m@ilnews 40/2013 vom 25. November 2013