Danach müssen Touristen eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent der Netto-Hotelrechnung bezahlen. Geschäftsreisende sind ausgenommen. Das Land verspricht sich davon jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro. Einkassieren müssen die Steuer die Hotels.
Selbstverständlich wird mit Unterstützung der Verbände bereits eine Klage gegen die Berliner City-Tax vorbereitet. Massive Bedenken hat auch der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte angemeldet.
Gesetzesentwurf City-Tax Berlin
Quelle: IHA-m@ilnews 43/2013 vom 12. Dezember 2013