Der Beschäftigungsverordnung wurde eine Liste der Bezirke beigefügt, in denen die sogenannte Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete ausgesetzt wird. Bei der Vorrangprüfung wird ermittelt, ob sich nicht auch ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass für eine Stelle findet, auf die sich eine ausländische Person mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber in noch laufendem Asylverfahren) bewirbt. In den meisten Bundesländern wird die Vorrangprüfung vollständig ausgesetzt, so auch in Berlin.
Zu beachten ist, dass dennoch auch dort, wo die Vorrangprüfung ausgesetzt ist, die im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit erfolgende Prüfung der Beschäftigungsbedingungen nicht ausgesetzt ist und weiterhin durchgeführt wird! Für Berlin bedeutet dies, dass von der BA der ortsübliche Lohn angesetzt wird, da es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt. Sofern der Arbeitgeber (freiwillig) tarifgebunden ist, greift der Tarifvertrag.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Flüchtlinge, sondern generell für Ausländer, denen eine Beschäftigung erlaubt ist.