Bei Integration in den Arbeitsmarkt bleibt Handlungsbedarf
Schon am morgigen Samstag - statt ursprünglich geplant am 1. November - treten die neuen Regelungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens in Kraft. Im Vordergrund auch des medialen Interesses stehen dabei der Abbau von Fehlanreizen, eine finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund sowie eine schnellere Rückführung der Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer.
Gesetz und Verordnung enthalten aber auch einige Regelungen zur schnelleren Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. Die dazu auf den Weg gebrachten Änderungen zum Ausbau der Sprachförderung, auch im Wege einer befristeten Notfallhilfe der Bundesagentur, gehen auf Forderungen der Wirtschaft zurück und sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie auch längst nicht weitgehend genug sind. Denn Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsleben.
Bisher überhaupt nicht aufgegriffen wurden die Forderungen nach einem Wegfall oder zumindest einer Modifikation der Vorrangprüfung für Asylsuchende mit hoher Bleibeperspektive nach Ablauf des dreimonatigen Arbeitsverbots und einem bundesweit gesicherten Aufenthalt für junge Asylsuchende und Geduldete in Berufsausbildung. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Der DEHOGA bleibt am Ball.
Quelle: DEHOGA compact Nr. 42/2015