Arbeitsgenehmigung für Ferienbeschäftigungen und Praktika jetzt digital

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. 

Anträge für Ferienbeschäftigungen nach § 14 Absatz 2 BeschV und für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV können ab 18. Juli 2024 vollständig digital gestell werden. Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Homepage der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland abgerufen werden.

Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September 2024 so aus.