Am 1. Januar 2022 ist eine Änderung der Förderlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten. Danach können nunmehr insbesondere die Anträge für Ausbildungsprämien (plus) sowie für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus)) wurden damit verlängert. Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.