Allergeninformations-Regelungen gelten ab 13. Dezember 2014

DEHOGA-Merkblatt und aktuelles Formblatt jetzt downloaden

Morgen wird es ernst: Nachdem am heutigen Freitag die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung, also die nationale Regelung zur Allergenkennzeichnung loser Ware, veröffentlicht wurde, tritt diese pünktlich am 13. Dezember in Kraft. Sie ergänzt die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), im Zuge derer Sie künftig bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) Ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe (Allergene) informieren müssen.

 

Erwähnenswert ist sicherlich, dass die vorläufige nationale Verordnung keine Sanktionen vorsieht. In der Konsequenz werden so die Lebensmittelüberwachungsbehörden bis zum Inkrafttreten einer endgültigen Regelung (voraussichtlich im Sommer 2015) keine Bußgelder verhängen.

In unserem noch einmal deutlich ergänzten Merkblatt zur Allergeninformation, das Sie hier herunterladen können, haben wir bereits Informationen zu den Fragen zusammengestellt, wer informieren muss, was jetzt zu tun ist und wie informiert werden kann. Das Merkblatt ist für DEHOGA-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 1 Euro für den Download.

Dank der heute veröffentlichten nationalen Regelung ist es möglich, Ihren Gästen die Informationen auf verschiedene Art und Weise schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich zukommen zu lassen. Wie Sie Ihre Gäste informieren, steht Ihnen damit teilweise frei.

Abhängig von den wirtschaftlichen, organisatorischen und räumlichen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb, aber auch von Ihrem Speisenangebot sowie Ihren Bedürfnissen und Vorlieben als Gastronom, müssen Sie für sich und Ihren Betrieb entscheiden, auf welche konkrete Art und Weise Sie Ihre Gäste über Allergene informieren möchten.

Ein Formblatt, das Sie zur schriftlichen Dokumentation, zum Beispiel in einer "Kladde"/einem Aktenordner, verwenden können, halten wir hier... für Sie als kostenfreien Download bereit (pdf-Datei mit elektronischer Ausfüllmöglichkeit). Es hilft dabei, die allergenen Zutaten in den Speisen zu identifizieren.

Der neue DEHOHA-Leitfaden „Allergeninformation – Leitfaden für Gastronomie und Hotellerie", der viele weitere Informationen und Praxishilfen zu Umsetzung der verpflichtenden Allergeninformation enthält, wird aktuell gedruckt und liegt ab 17. Dezember im DEHOGA Shop vor.

Bestellungen nehmen die Kolleginnen des DEHOGA Shop schon jetzt gern entgegen - schreiben Sie am einfachsten eine E-Mail an carls@interhoga.de. Für DEHOGA-Mitglieder kostet der Leitfaden 4,90 Euro, Nichtmitglieder zahlen 9,90 Euro.

Einen ersten Eindruck erhalten Sie unter www.dehoga-shop.de/Hygiene/Allergeninformation-Leitfaden-fuer-Gastronomie-und-Hotellerie.html.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 50/2014