Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15. November die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus aktualisiert.
Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober bis Dezember 2021 (Frage 3.20):
Wer bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September gestellt hat, kann für den Verlängerungszeitraum Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.
Wer keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 gestellt hat, kann die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 über einen Erstantrag beantragen (Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021, Frage 3.7).
Anträge mit Fördervolumen von mehr als 12 Millionen Euro (Frage 2.13):
Die Bedingungen, unter denen eine Förderung erfolgen kann, wurden klargestellt.
Beim grundsätzlichen Verbot der Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter wurden Darlehensgewährungen im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unternehmen ausgenommen.
Auch beim grundsätzlichen Verbot von Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen wurde eine gleichlautende Ausnahme – im Rahmen von Cash-Pools verbundener Unternehmen – erklärt.
Die aktualisierten FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier…
Quelle: DEHOGA Bundesverband, DEHOGA Compact