Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Aktualisierung
der Empfehlung 115 (Ausbildungsvertragsmuster) beschlossen.
Hintergrund ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), insbesondere
die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, die eine Anpassung des Vertragsmusters
erforderlich gemacht hat. Der Hauptausschuss des BIBB empfiehlt den Vertragspartnern eines Berufsausbildungsverhältnisses, das aktualisierte Ausbildungsvertragsmuster sowie das erläuternde Merkblatt dem Vertragsverhältnis zugrunde zu legen.
Hier gelangen Sie zur entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger.