Fristverlängerung für Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus
Wichtigste Neuerung ist die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31.3.2022 für Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus. Die Schlussabrechnung kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Wechsel des Prüfenden Dritten
4.14 Was tue ich, wenn meine prüfende Dritte oder mein prüfender Dritter aus unterschiedlichen Gründen plötzlich nicht weiter für die Bearbeitung meines Antrages zur Verfügung steht?
Unter der Voraussetzung, dass alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden, kann der Auftrag zur weiteren Betreuung des Antrags auch durch andere prüfende Dritte übernommen und bearbeitet werden.
Sollten Sie Ihren Steuerberater oder prüfenden Dritten wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an den Service-Desk für prüfende Dritte: Service-Hotline: +49 30 - 530 199 322 (Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Die erneut aktualisierten FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.