Ab dem 22. Januar 2022 können Hotelübernachtungsgäste wieder unter 2G-Bedingung (2 mal geimpft oder genesen) gastronomisch versorgt werden, soweit eine räumliche oder zeitliche Trennung vom übrigen Gastronomiebetrieb gegeben ist. Ein weiterer Testnachweis oder eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich. Wir haben unsere FAQs angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind rot markiert.
FAQs zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Update 21. Januar 2022