Im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen will Berlin airbnb und Co. stärker in die Pflicht nehmen. Die Sharing-Plattformen sollen künftig die Anbieter der über sie vermittelten Unterkünfte bekanntgeben müssen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zur Verschärfung des 2014 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbots vor, dem das Abgeordnetenhaus der Hauptstadt noch zustimmen muss.
So sollen die Wohnungsvermittler laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel zur „Mitwirkung an der Ermittlungsarbeit gegen illegale Ferienwohnungen“ herangezogen werden.
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Quelle: DEHOGA compact Nr. 6/2016