Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus wurde zwar bis Ende Dezember 2021 erweitert, es gibt aber einige Änderungen bei den Modalitäten. So entfällt die „Restart“-Prämie, für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann nur noch die allgemeine Personalkostenpauschale (= 20 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten) beantragt werden. Für die Reisebranche wird aber die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden die Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August und die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt.