Die GEMA weist darauf hin, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt und dort unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden.
Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1. Januar 2021) auf Antrag (wiederum über www.gema.de/portal) Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).