Wie Sie wissen hatte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner im März bereits positiv zu unserer Forderung platziert: „Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der Covid-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist“, so Lindner in seinem Antwortschreiben an uns vom 14. März. Ebenso der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Bundestagswahl: Er habe der Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022 zugestimmt „in dem Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“.
Hier geht es zu unserer aktuellen Stellungnahme mit den guten Argumenten für die Beibehaltung der 7 %. Nutzen auch Sie diese in Ihren Gesprächen und Schreiben an Ihre Wahlkreisabgeordneten.