Die Möglichkeit, während der Kurzarbeit einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen, ohne dass der Zuverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wird bis zum 31. März 2022 verlängert. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Auch eine weitere Regelung wurde in diesem Zuge bis zum... mehr