Wie Sie wissen, wird – vom Gesetzgeber vorgeschrieben – in Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben, durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine vollständige Abschlussprüfung für den gesamten Zeitraum der Kurzarbeit durchgeführt. Durch diese soll sichergestellt werden, dass die vorläufig gewährte... mehr