Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).
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Quelle: DEHOGA Bundesverband