Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).

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Quelle: DEHOGA Bundesverband


Branchenthema

Wie lässt sich die endgültige Verordnung zur Allergenkennzeichnung praxistauglicher und unbürokratischer gestalten? Um hier sinnvolle Änderungsvorschläge zu machen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe im Rahmen unserer aktuellen Umfrage:

Gerade noch „rechtzeitig" mit dem Geltungsbeginn der... mehr

In den vergangenen Wochen hat sich das Gerücht in der Branche verbreitet, dass die Nährwertdeklaration nach der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung ab 2016 auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gilt. Dies ist jedoch nicht der Fall!

Die ab 13. Dezember 2016 nach der... mehr

Was gilt in Sachen Wein, Piktogramme und Kreuzkontaminationen Wie wir aus zahlreichen Telefonaten, E-Mails und Fragen von Seminarteilnehmern zum Thema Allergenkennzeichnung wissen, stellen sich in der praktischen Umsetzung der seit Dezember geltenden neuen Regelungen nach wie vor verschiedenste... mehr

Viele Betriebe haben mittlerweile die seit 13. Dezember 2014 rechtlich verpflichtende Allergeninformation umgesetzt. Weiterhin gibt es aber auch zahlreiche Betriebe, die sich der Umsetzung verweigern oder die sie – in teils durchaus humoriger und mit einem Augenzwinkern versehenen Art und Weise – zu... mehr

Allergene konkret benennen - Oberbegriffe „glutenhaltiges Getreide" und „Schalenfrüchte" genügen in der Regel nicht! Seit dem 13. Dezember 2014 gelten die neuen Regelungen zur Allergeninformation zu loser Ware – ein Thema, das die Branche verständlicherweise intensiv beschäftigt und auch immer... mehr

DEHOGA-Merkblatt und aktuelles Formblatt jetzt downloaden Morgen wird es ernst: Nachdem am heutigen Freitag die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung, also die nationale Regelung zur Allergenkennzeichnung loser Ware, veröffentlicht wurde, tritt diese pünktlich am 13. Dezember in... mehr

Vorbestellung des neuen DEHOGA-Leitfadens ab sofort möglich // Checkliste und Formblatt schon jetzt downloaden Am 13. Dezember wird es ernst – von da an greift die neue nationale Allergenverordnung, der der Bundesrat erst vor einer Woche zugestimmt hat.

Der DEHOHA arbeitet für seine... mehr

Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember 2014 in Kraft In der vergangenen Woche haben wir Sie darüber informiert, dass der DEHOGA Bundesverband zum Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung der unionsrechtlichen Vorschriften zur Allergeninformation/-kennzeichnung (VorlLMIEV) des... mehr

Mit Schreiben vom 13. November 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem DEHOGA Bundesverband eine vorläufige Verordnung zur Ergänzung der unionsrechtlichen Vorschriften zur Allergeninformation/-kennzeichnung mit Bitte um Stellungnahme übersandt.

Den... mehr

Sollte sich die Ankündigung bewahrheiten, wäre dies eine erfreuliche Nachricht für die Gastronomie: In einem Gespräch mit der Rheinischen Post kündigte Bundesernährungsminister Christian Schmidt an, bei der ab 13. Dezember in Deutschland verpflichtenden Allergenkennzeichnung unter bestimmten... mehr