Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).

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Quelle: DEHOGA Bundesverband


Branchenthema

Mit Sorge betrachtet der DEHOGA die Bestrebungen des Europäischen Rates, die verpflichtende Allergenkennzeichnung auch bei nicht verpackter Ware zu fordern.

Diese Sorge hat der DEHGOA zuletzt auch in einem Brief an den deutschen EU-Botschafter in Brüssel, Peter Tempel, geäußert und... mehr